Pressemitteilung der Partei Mensch Klima Tierschutz vom 3.6.2026 zur konstituierenden Kreistagssitzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg am 11.5.2026 und zur Entscheidung der Behörde zu Sitzzuteilung von Zweckverbänden.

Entscheidung der Aufsichtsbehörde

Am 2. Juni wurde eine Entscheidung der obersten Aufsichtsbehörde beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz über die Anwendbarkeit von § 22 Abs. 4 KWGhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KomWGHE2005V12P22 bei Zweckverbänden an die Fraktionen des Kreistags weitergeleitet. Danach ist diese so genannte "Mehrheitsklausel" bei solchen Verbandsversammlungen nicht anzuwenden.

In Folge ändert sich im Landkreis Darmstadt-Dieburg die Sitzzuteilung des Gruppenwasserwerks Dieburg und des Sparkassenzweckverbands. Für die DADINA-Verbandsversammlung entfällt nun die auf die kommende Sitzung verschobene Ziehung eines Loses und alle drei gleichstarken Listen (Volt und Tierschutzpartei / Linke / FDP und FW) erhalten je einen Sitz.

Grundlage der Entscheidung war ein Einwand gegen das Wahlergebnis der DADINA-Verbandsversammlung durch Kreistagsabgeordneten Mitja Stachowiak (Tierschutzpartei).

Einwand in der konstituierenden Kreistagssitzung

Wie es zu der Entstehung dieser Entscheidung kam, berichtet Kreistagsabgeordneter Mitja Stachowiak von der Tierschutzpartei:

Als Kreistagsvorsitzender Achim Grimm verkündete, dass es bei der DADINA zu einer Losziehung kommen würde, habe ich kurzerhand des Wahlergebnis per Zwischenruf in Frage gestellt.

Nach seiner eigenen Hare-Niemeyer-Rechnung wäre es nicht zu einer Losziehung gekommen, meint Stachowiak. Danach habe die Koalition aus CDU und SPD mit 43 von 81 Stimmen 5 der 10 durch den Landkreis zu besetzenden Sitze in der DADINA erhalten. Würde man §22 Abs. 4 KWG auf diese Wahl anwenden, würde die Koalition einen zusätzlichen Sitz on-top erhalten. Ziel dieses Gesetzes sei, dass eine Liste mit absoluter Mehrheit im Kreistag auch in den zu wählenden Gremien die absolute Mehrheit erhielte, erklärt Stachowiak die Gesetzestexte.

In die DADINA-Verbandsversammlung entsenden sowohl die kreisfreie Stadt Darmstadt als auch der Landkreis Darmstadt-Dieburg je 10 Mandatstragende. Auch wenn man die Mehrheitsklausel anwendete, sei dadurch nicht garantiert, dass die Parteien, die die stärkste Liste bildeten, in der Versammlung tatsächlich die Mehrheit behielten. Umgekehrt gebe es Verbände, die aus 4 oder mehr Kommunen gewählt würden. Wenn die gleiche Koalition in allen Kommunen eine knappe Mehrheit hätte, würde sie dadurch 4 Sitze geschenkt bekommen, statt nur einen, wie es das Gesetz vorsehe. Dies sei eine erhebliche Verzerrung der demokratisch gewählten Mehrheitsverhältnisse, kritisiert Stachowiak.

Das Gesetz stehe in solchen Fällen im Widerspruch zu sich selbst. Es nicht anzuwenden, sei die bestmögliche Interpretation, so Stachowiak.

Diese Rechtsauffassung wurde nun durch die Aufsichtsbehörde des Ministeriums bestätigt, nachdem der Einwand wohl vom Kreistagspräsidium über das Regierungspräsidium bis dorthin weitergereicht worden ist.

Die Fraktion Volt und Tierschutzpartei vermutet, dass es in weiteren Landkreisen und Kommunen in Hessen nun zu Neuverteilungen der Mandate kommt.

Ich wusste vor der Sitzung zwar, dass es eine Mehrheitsklausel gibt, habe aber den Gesetzestext dazu nie gelesen, weil ich eine mögliche Anwendung bei der für meine Arbeit wichtigen DADINA-Verbandsversammlung aus den genannten Gründen nicht bedacht habe. Erst kurz vor der Sitzung ist mir in Gesprächen mit anderen Parteien aufgefallen, dass diese von einer Anwendung dieser Klausel ausgegangen waren.

berichtet Stachowiak. Wer zum ersten mal in den Kreistag gewählt werde, könnte eigentlich gar nicht wissen, dass es diese Regel gebe. In den Informationen, die Mandatstragende von der Verwaltung erhielten, stehe nur, dass diese Zweckverbände nach Verhältniswahl gemäß § 55 HGOhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005V17P40 gewählt würden. Dort werde dann in Absatz 4 auf das Kommunalwahlgesetz weiter verwiesen. Dass sich dort in §22, der den unscheinbaren Titel Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis trage, eine Mehrheitsklausel verstecke, sei nicht so leicht zu finden, zumal der Begriff des Wahlkreises bei den indirekten Wahlen im Kreistag sonst nirgendwo verwendet werde.

Zum Glück habe ich in der letzten Wahlperiode bereits zahlreiche DADINA-Verbandsversammlungen als Gast besucht und wusste, dass Mandatstragende aus Darmstadt und Landkreis dort gemeinsame Fraktionen bilden können. Dies widerspricht der Auslegung, dass man die Mehrheitsklausel einfach nur auf die Sitze des Landkreises anwenden kann.

führt Stachowiak weiter aus. Alle an der Sitzverteilung teilnehmenden Wahlvorschläge, wie es im Gesetz stehe, könnten also nur die Wahlvorschläge aus Darmstadt und Landkreis zusammen sein. Dieser Einwand habe den Vorsitzenden des Kreistags schließlich nachdenklich gestimmt.

Böse Stimmen werden sagen, die heutige Entscheidung des Ministeriums hätte Demokratie und Handlungsfähigkeit der Politik geschwächt. Wir werden Zeigen, dass das Gegenteil Richtig ist: Wir brauchen divers aufgestellte Parlamente mit Parteien, die sich auf gewisse Kernkompetenzen spezialisieren, statt ein Weiter-so mit Mehrheitskoalitionen, die meistens alles alleine Entscheiden und nur aus wenigen Parteien bestehen, die dann in Themen durchregieren, für die sie nicht gewählt wurden.

meint Stachowiak. Die Sitzzuteilung in Frage zu stellen, sei mehr als nur ein Einsatz für den eigenen Posten. Für die Tierschutzpartei sei es ein wichtiges Ziel, Diversität und demokratische Vielfalt zu fördern. Man habe schon bei der Kommunalwahl in Darmstadt und Landkreis gemeinsame Listen mit der Klimaliste, der Partei der Humanisten und den Piraten aufgestellt.

Demokratiedebatten sind für Stachowiak nichts neues. Auch gegen Teile des neuen Kommunalwahlgesetzes hatte er, damals noch für die Klimaliste, eine Grundrechtsklage beim Staatsgerichtshof in Wiesbaden eingereicht. Dabei ging es um die Beibehaltung des Hare-Niemeyer-Verfahrens, das die Landesregierung im Bestreben, den zwei bis drei stärksten Parteien hessenweit hunderte Bonussitze zu verschaffen, durch das ältere d'Hondt-Verfahren ersetzen wollte. Dies wurde schlussendlich im Verfahren der FDP für verfassungswiedrig erklärt.

Mehr zur Wahlrechtsklage

Rückblick auf die Sitzung

Die Fraktion mit Volt habe den Sitz im Kreisausschuss, wo die Mehrheitsklausel weiter gelte, knapp verpasst. Die Fraktion sei bei vielen Gremien auf sogenannte Leihstimmen angewiesen gewesen.

Wir haben mit verschiedenen Parteien und den fraktionslosen Abgeordneten multilateral verhandelt. Es war nicht immer klar, welche Stimmen wir bei welchen Gremien bekommen würden.

erzählt Chantal Wagner, ebenfalls für die Tierschutzpartei im Kreistag. Der erste Sitzungstag sei geprägt gewesen von Ungewissheiten, Deals in letzter Minute und überraschend eingereichten Listen, deren einzige Erfolgschance AfD-Leihstimmen gewesen wären.

Die Tierschutzpartei habe auf viele Gremien verzichtet, man konzentriere sich auf die Posten, die für die eigene, inhaltliche Arbeit wichtig seien. Für die kommende Sitzung werde die Partei noch einen Sitz in der Regionalversammlung sowie in der Tier- und Naturschutzstiftung anstreben.

Wir freuen uns, dass mit der Entscheidung des Ministeriums außerdem ein Vertreter von Volt in den Zweckverband des Gruppenwasserwerks Dieburg nachrückt. Auch dieser Posten wurde nicht zufällig besetzt, sondern hier bewirbt sich jemand mit passender Sachexpertise.

meint Chantal zum neu erlangten Sitz für den Fraktionspartner, den nun Sascha Uehmann (Volt) übernimmt.